Die Spenden werden zur Realisierung und Aufbau des Science Centers GedankenKraftWerk verwendet.
Natürlich bekommst du auch eine Spendenquittung. Deine Spende kannst du beim Finanzamt geltend gemachen.
Das GedanenKraftWerk verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke und Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO), sowie die Förderung der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO), insbesondere im Bereich der Psychologie.