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Das GedanenKraftWerk verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke und Abgabenordnung.

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO), sowie die Förderung der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO), insbesondere im Bereich der Psychologie.

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