Hilfs- und Beratungsangebote

Es gibt verschiedene Hilfs- bzw. Beratungsangebote bei denen du dich anonym und kostenfrei melden kannst:

♥ Telefonseelsorge: 0800-1110111 oder 0800-1110222 www.telefonseelsorge.de

Bei akuter (Suizid)Gefahr rufe direkt die 112 oder fahre selbst in die Notfall-Aufnahme einer Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie; du kannst auch rund um die Uhr den psychiatrischen Bereitschaftsdienst unter der Tel.: 116 117 anrufen.

♥ COVID-19-Telefon-Hotline: 0800-3773776

Im Internet gibt es weitere psychologische Hilfs- und Beratungsangebote:

♥ Selbsthilfegruppen (geordnet nach Themen und Regionen): www.nakos.de​

♥ Deutsche Angst-Selbsthilfe: www.angstselbsthilfe.de​

♥ Ehe-, Jugend-, und Familienberatungsstellen: www.dajeb.de​

♥ Frauen gegen Gewalt: www.frauen-gegen-gewalt.de

♥ Männer gegen Gewalt: www.maennerhilfetelefon.de

Suche nach Psychotherapeut:in:

www.therapie.de​

www.psychotherapiesuche.de​

Infos zum Kostenerstattungsverfahren: www.therapie.de​

Weitere Links:

♥ Allgemeine Infos zu Psychotherapie: www.therapie.de

♥ Bundes Psychotherapeuten Kammer: www.bptk.de

♥ In 7 Schritten zur richtigen Psychotherapie

Schritt 1: Abklären des Versicherungsstatus

Zunächst ist entscheidend, wie du versichert bist: Wenn du bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, suche eine/n Psychotherapeuten:in, der/die über die Kassenzulassung verfügt. Die Regelungen bei privaten Versicherungen sind leider nicht einheitlich. Du solltest daher sicherheitshalber direkt bei deiner Versicherung die Konditionen erfragen oder in deiner Versicherungspolice nachlesen.

Schritt 2: Adressensuche

Adressen von Psychotherapeuten erhältst du an verschiedenen Stellen.

z.B. direkt bei www.psychotherapiesuche.de: Entweder du recherchierst selbst in der Datenbank unter Therapeutensuche, oder du wendest dich telefonisch für eine persönliche Beratung, oder sendest eine Email. psychotherapiesuche.de hat nicht alle niedergelassenen Therapeuten registriert.

Schritt 3: Kontaktaufnahme zur/zum Therapeuten:in

Der erste Schritt und Voraussetzung für eine spätere psychotherapeutische Behandlung ist es, einen Termin für die Sprechstunde in einer kassenzugelassenen psychotherapeutischen Praxis zu vereinbaren. Du kannst max. 150 Minuten (max. 250 Minuten für Kinder und Jugendliche) in Anspruch nehmen. In der Sprechstunde erhältst du eine Empfehlung für die weitere Behandlung. Wenn dir die/der Therapeut:in in der Sprechstunde keinen Therapieplatz anbieten kann, kannst du dich an eine andere kassenzugelassene Praxis deiner Wahl wenden, um Termine für probatorische Sitzungen zu vereinbaren.

Schritt 4: Formale Voraussetzungen

Um einen Termin bei einem/einer Psychotherapeuten:in zu vereinbaren, brauchen du keine Überweisung. Du kannst dich direkt an den/die Therapeuten:in wenden.

Schritt 5: Die ersten Probesitzungen

Gesetzlich Versicherte haben unabhängig vom gewählten Verfahren Anspruch auf 2 bis 4 Probesitzungen bei einem/einer Psychotherapeuten:in mit Kassenzulassung. Es ist oft sinnvoll, bei mehreren psychotherapeutischen Praxen anzurufen und sich nach einem Termin für eine Probesitzung zu erkundigen. Zum einen haben viele psychotherapeutische Praxen Wartelisten und du erhöhst so dein Chancen, möglichst schnell einen Therapieplatz zu erhalten. Zum anderen hast du als Patient die Möglichkeit, zunächst einmal Probesitzungen in Anspruch zu nehmen um herauszufinden ob die/der Therapeut:in zu dir passt. Du kannst herausfinden, ob zwischen dir und der/dem Therapeuten:in die Chemie stimmt. Achte auf deine innere Stimme! Wenn du dich gut aufgehoben fühlen, ist eine wichtige Voraussetzung für den Therapieerfolg erfüllt, wenn nicht, solltest du eine andere/anderen Therapeuten:in aufsuchen. Es ist durchaus üblich und empfehlenswert, sich auf mehrere Wartelisten setzen zu lassen.

Im Anschluss an die Probesitzungen stellt die/der Psychotherapeut:in die Diagnose und muss die Kostenübernahme der Psychotherapie bei der Kasse beantragt werden. Dazu reicht die/der Psychotherapeut:in bei Langzeittherapien einen Bericht an den Gutachter bei der Krankenkasse ein, Kurzzeittherapien können ohne Gutachter beantragt werden.

Schritt 6: Untersuchung durch einen Arzt

Nach den probatorischen Sitzungen, jedoch bevor der Therapeut mit der eigentlichen Behandlung beginnt, musst du einen Arzt, aufsuchen. Dieser klärt ab, ob evtl. auch eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich medizinisch zu behandeln ist und erstellt den sogenannten Konsiliarbericht.

Schritt 7: Bewilligung der Therapie

Je nach Voraussetzung kann es erforderlich sein, dass der/die Psychotherapeut:in einen Bericht für eine/n Gutachter:in erstellt. Dieser wird im verschlossenen Umschlag über die Krankenkasse weitergeleitet, so dass die dortigen Sachbearbeiter:innen nichts von deiner persönlichen Krankengeschichte erfahren.

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